Kurzantwort

Die GKV bietet einkommensabhängige Beiträge und kann Angehörige beitragsfrei einschließen. Die PKV kann bei hohem Einkommen zunächst günstiger wirken, bleibt aber auch bei sinkendem Gewinn tarifbezogen. Selbstständige sollten Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld, Pflegebeitrag und Familienkosten ausdrücklich mitrechnen.

5.812,50 €monatliche BBG 2026
14,0 / 14,6 %GKV ohne / mit Krankengeldanspruch
100 %eigener Beitragsanteil ohne Arbeitgeber

So berechnet sich die GKV

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen Beiträge aus den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur BBG. Neben Arbeitseinkommen können auch weitere Einnahmen, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung, einbezogen werden. Die Krankenkasse prüft dies regelmäßig anhand von Nachweisen.

2026 beträgt die monatliche BBG 5.812,50 €. Der Krankenversicherungsanteil liegt bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent bei maximal 982,31 € ohne Krankengeld oder 1.017,19 € mit Krankengeld. Die Pflegeversicherung kommt hinzu.

Warum 1.159 Euro und 1.177 Euro beide plausibel sein können

Der veröffentlichte Durchschnittszusatzbeitrag ist kein Einheitspreis. Jede Krankenkasse legt ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag fest. Liegt dieser beispielsweise 0,31 Prozentpunkte unter 2,9 Prozent, sinkt der Höchstbeitrag bei der BBG 2026 um rund 18,02 € im Monat.

Bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 beträgt der Pflegebeitrag 3,35 Prozent. Zusammen mit dem ermäßigten Krankenversicherungssatz und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag ergibt sich als Rechenwert rund 1.177,03 €. Mit einem um 0,31 Prozentpunkte niedrigeren Zusatzbeitrag wären es rund 1.159,01 €.

Wichtig: Die Krankenkasse zieht Kranken- und Pflegeversicherung zusammen ein. Kinderzahl, Alter der Kinder, Krankengeldanspruch und kassenindividueller Zusatzbeitrag erklären häufig Abweichungen.

Was sich in der PKV ändert

Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab. Maßgeblich sind Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und Tarif. Bei hohem Gewinn kann das attraktiv sein; bei einem Geschäftseinbruch sinkt der Beitrag aber nicht automatisch mit. Partner und Kinder benötigen eigene Verträge.

Für die Entscheidung gehören außerdem Krankentagegeld, private Pflegepflichtversicherung, Selbstbehalt und Rücklagen für Anpassungen in die Rechnung. Ein Vergleich nur zwischen GKV-Höchstbeitrag und PKV-Grundtarif wäre unvollständig.

Praktische Entscheidungsregel

  • GKV-Tendenz: stark schwankende Gewinne, beitragsfrei versicherbare Familie, Wunsch nach einfachem System.
  • PKV-Tendenz: dauerhaft tragfähiges Einkommen, gezielte Leistungswünsche, finanzielle Reserve und überschaubare Familienkosten.

Berechne zunächst deinen heutigen Wert im GKV-Beitragsrechner für Selbstständige. Teste danach im PKV-vs.-GKV-Rechner auch ein schwächeres Jahr und die Familienphase.

Häufige Fragen

Ist im GKV-Höchstbeitrag die Pflegeversicherung enthalten?

Die BMG-Tabelle für den GKV-Krankenversicherungsbeitrag weist die Pflegeversicherung nicht mit aus. Deine Krankenkasse zieht beide Beiträge gemeinsam ein.

Zahlen Selbstständige den Arbeitgeberanteil mit?

Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Selbstständige tragen ihren Beitrag grundsätzlich vollständig selbst.

Sinkt die PKV bei geringerem Gewinn?

Nein, nicht automatisch. Der Beitrag ist tarifbezogen und nicht unmittelbar vom Einkommen abhängig.

Quellen und Prüfstand

  1. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (Werte 2026)
  2. Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung
  3. Bundesgesundheitsministerium: Private Krankenversicherung – Prämien und Sozialtarife

Redaktion: 4vor4 UG (haftungsbeschränkt)

Letzte fachliche Prüfung: 8. September 2026. Zahlen und Rechtslage können sich ändern.

Änderungsverlauf

8. September 2026: Erste Veröffentlichung dieser Fassung mit den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren offiziellen Werten und Quellen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Vor einem Systemwechsel solltest du Status, Fristen und Tarifbedingungen verbindlich prüfen.