Modellrechnung zur Orientierung · Stand September 2026

Abkürzungen: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) private Krankenversicherung (PKV)

GKV oder PKV — eine Entscheidung auf Lebenszeit.

Unverbindliche Modellrechnung zur Orientierung zwischen GKV und PKV — mit passiven Einkünften, Familienkonstellation, Beitragsentwicklung bis ins Rentenalter und politischen Risikoszenarien. Keine Versicherungsberatung, keine Tarifempfehlung.

Hinweis: Dieses Tool ist eine unverbindliche Modellrechnung zur ersten Orientierung. Es ersetzt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Die verwendeten Werte, Beitragsgrenzen, Beitragssätze und gesetzlichen Regeln können sich geändert haben oder in Zukunft ändern. Rechenfehler sind möglich — bei Auffälligkeiten bitte den Seitenbetreiber kontaktieren. Bitte prüfe alle Angaben selbst anhand offizieller Quellen oder mit einer zugelassenen Beratungsperson. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns oder Dritte übermittelt; die Berechnung erfolgt lokal in deinem Browser. Methodik & Annahmen
01 / Eingaben

Deine Lebenssituation.

Wie wird das berechnet?

Person

Einkommen (Brutto/Jahr)

Summe der eingegebenen Jahreseinkünfte 85.000 €
davon GKV-beitragspflichtig (nur Arbeitseinkommen) 85.000 €

Familie

PKV-Annahmen

⚠ Diese Werte sind grobe Schätzungen

Tatsächliche PKV-Beiträge variieren stark nach Tarif, Versicherer, Eintrittsalter, Selbstbeteiligung und Gesundheitsprüfung. Der Default ist nur eine grobe, editierbare Modellschätzung. Zum Vergleich: Der PKV-Verband erwartet für 2026 im Bestand durchschnittlich rund 617 €/Monat für Erwachsene ohne Beihilfe; daraus lässt sich kein individueller Angebotspreis ableiten.

Für echte Zahlen: individuelle Angebote einholen und Leistungsbedingungen, Selbstbehalte sowie Beitragsverläufe prüfen; bei Bedarf unabhängige Verbraucher- oder Honorarberatung nutzen.

Aktuell: gesetzte Schätzung für 35 J., sehr gut.
Eigene Angebotswerte (optional)

Nach Tarifrecherche eintragen — ersetzt die Schätzungen in „Stand heute“ und der Projektion. Leer lassen = Modell-Schätzung aus den Feldern oben.

Projektionsannahmen — transparentes Szenario statt Prognose

Was steuert die Projektion?

Das gewählte Szenario verändert den GKV-Krankenversicherungsbeitrag bis zur Rente linear in Prozentpunkten und den PKV-Beitrag mit einer jährlichen Anpassungsrate. Es ist eine Sensitivitätsrechnung, keine Vorhersage.

Für die Rentenphase wird keine pauschale Quote des letzten Gehalts verwendet. Trage den Wert aus deiner DRV-Renteninformation ein. Ohne Rentenwert läuft die PKV-Kurve weiter; die GKV-Rentenphase bleibt mangels Beitragsgrundlage offen.

Standarddarstellung: heutige Euro bei 2% Inflation. Quellen und Datenstand: Quellen & Referenzen.

0%2,0%5%
Nur dein Einkommen; BBG separat mit 3% p.a. plus Sonderanhebung 2027 modelliert
Leer lassen = GKV-Rentenphase offen; PKV-Projektion läuft weiter.
„Unsicher“ beendet die GKV-Kurve vor der Rente.
0%2,0%4%
02 / Stand heute

Modellierte Beiträge — heute.

Wie wird das berechnet?
Gesetzlich · GKV

Modellierter GKV-Beitrag

0€/Monat
Modellierter Eigenanteil (Arbeitnehmer)
Privat · PKV

Geschätzter PKV-Beitrag

0€/Monat
Geschätzter Eigenanteil nach AG-Zuschuss
Modellierte Differenz pro Monat (heute)

Hast du recherchierte PKV-Tarife? Trage sie oben unter „Eigene Angebotswerte“ ein (dein Beitrag, Partner, Kinder) — dann vergleicht das Modell mit deinen echten Zahlen statt nur Schätzungen.

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* Affiliate-Link — Provision für uns, keine Mehrkosten für dich.

Wichtig: Das Ergebnis ist keine Empfehlung zum Wechsel oder Verbleib in der GKV/PKV. Es zeigt nur eine modellhafte Tendenz auf Basis deiner Eingaben und unserer Annahmen. Reale PKV-Beiträge hängen unter anderem von Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, Selbstbehalt, Leistungsumfang und zukünftigen Beitragsanpassungen ab.
03 / Projektion

Modellierte Entwicklung.

Wie wird das berechnet?
Was zeigt diese Entwicklung?

Die Linien zeigen deinen modellierten eigenen Zahlbetrag nach Arbeitgeber- bzw. Rentenzuschuss. Das GKV-Szenario verändert den KV-Satz bis zur Rente um 2,5 Prozentpunkte; für die PKV werden 3,5% p.a. angenommen.

Wichtig: Standardmäßig werden heutige Euro gezeigt. Ohne eingetragene Bruttorente oder bei unklarem KVdR-Status endet die jeweilige GKV-Kurve vor der Rente.

GKV · eigener Zahlbetrag
PKV · eigener Zahlbetrag inkl. modellierter Familie
Renteneintritt
Kind aus modellierten Familienkosten (≈25 J.)

Was bedeuten die Knicke in den Linien?

GKV-Linie (grün)
Kinder bis 18/23/25
Kein Extra-Beitrag für Kinder: Partner und Kinder sind familienversichert (0 €). Die Familienversicherung endet je nach Erwerbs-/Ausbildungsstatus mit 18, 23 oder 25. Das Modell führt Kinder vereinfachend bis 25; dein Krankenversicherungsbeitrag bleibt gleich.
Renteneintritt
Bemessung ändert sich: Das Modell verwendet ausschließlich deine eingegebene Bruttorente aus der DRV-Renteninformation. Bei pflichtversicherten Rentnern trägt die Rentenversicherung Krankenversicherungsbeiträge aus der gesetzlichen Rente hälftig; Pflegebeiträge nicht.
Selbstständig + Rente
GKV-Falle (freiwillig): Ohne KVdR zahlst du weiter auf alle Einkünfte inkl. Miete und Kapital — die grüne Linie kann deshalb in Rente wieder steigen statt fallen.
PKV-Linie (blau)
Kinder ≈25 (Modell)
Familienkosten enden im Modell: Mit 25 entfällt der modellierte Kinderbeitrag in der Summe. Real kann die finanzielle Zuständigkeit früher oder später enden; ein PKV-Vertrag endet nicht automatisch mit 25.
~Alter 60
10%-Zuschlag weg: Der gesetzliche Zuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und fällt danach weg. Er betrifft nicht die Pflegepflichtversicherung und nicht alle Tarifbestandteile. Weil du einen Gesamtbeitrag eingibst, zieht das Modell hier bewusst keinen pauschalen Prozentsatz ab.
Alter 65 (BET)
Beitragsentlastung: Mit BET-Tarif wird der vereinbarte Entlastungsbetrag (Default: ~150 €) abgezogen.
Renteneintritt
Rentenphase: Nicht mehr benötigtes Krankentagegeld kann entfallen. Auf Antrag beträgt der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur PKV 2026 rechnerisch 8,75% der Bruttorente, höchstens 50% des zuschussfähigen PKV-Beitrags; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Modellierter Zahlbetrag bei Rentenbeginn
GKV und PKV im gewählten Szenario
Ø Zahlbetrag in der Rentenphase
Bis Alter 85, in der gewählten Darstellung
Differenz-Spanne im Rentenalter
Niedriges bis hohes Szenario — keine Wechsel-Empfehlung
04 / Szenario-Faktoren

Welche Faktoren im Modell besonders wirken.

Wie wird das berechnet?

Die folgenden Punkte beschreiben, welche Faktoren unter deinen Eingaben im Modell stark wirken — keine Empfehlung zum Wechsel oder Verbleib.

GKV — Faktoren in deinem Szenario

    PKV — Faktoren in deinem Szenario

      05 / Politische Risiken

      Was schiefgehen kann — bei beiden Systemen.

      Beide Systeme stehen unter Reformdruck. Die Karten trennen geltende Werte, vom Bundestag beschlossene Änderungen mit geplantem Inkrafttreten und politische Szenarien. Nicht jede Änderung lässt sich im Beitragsmodell abbilden.

      Betrifft GKV Stand 2026

      Zusatzbeitrag bleibt kassenabhängig

      Der vom BMG festgelegte Durchschnitts-Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9%. Der tatsächlich erhobene, nach Mitgliedern gewichtete Durchschnitt lag Ende Juni 2026 bei 3,13%. Das neue Stabilisierungsgesetz soll weitere Anstiege ab 2027 dämpfen, garantiert aber keinen unveränderten Beitrag jeder einzelnen Kasse.

      Trifft: Alle GKV-Versicherten. Besonders Gutverdiener mit Einkommen nahe BBG.
      Betrifft GKV Beschlossen ab 2027

      Außerordentliche Anhebung von BBG und JAEG

      Die BBG stieg 2025 → 2026 regulär um rund 5,4% auf 5.812,50 €/Monat. Für 2027 ist nun zusätzlich zur regulären Lohnfortschreibung eine Anhebung um 300 €/Monat beschlossen; dasselbe gilt für die JAEG. Das Modell bildet diesen Sondereffekt ab 2027 ab.

      Trifft: Freiwillig Versicherte und Selbstständige mit Einkommen über der BBG am stärksten.
      Betrifft GKV Beschlossen ab 2028

      Zuschlag für mitversicherte Partner

      Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 grundsätzlich ein Zuschlag von 2,5% auf das beitragspflichtige Einkommen des GKV-Mitglieds erhoben. Kinder bleiben beitragsfrei. Ausgenommen sind unter anderem Eltern mit einem Kind unter 12, bestimmte pflegende Angehörige sowie Partner mit voller Erwerbsminderung oder im Rentenalter.

      Trifft: Vor allem Alleinverdiener-Haushalte ohne begünstigende Ausnahme.
      Betrifft GKV Beschlossene Leistungsänderungen

      Höhere Eigenanteile und engerer Leistungskatalog

      Mit der Finanzreform werden Zuzahlungsbeträge einmalig um 50% erhöht. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss zur Regelversorgung von 60 auf 50%, mit Bonusheft von 70/75 auf 60/65%; die Härtefallregelung bleibt. Homöopathische und anthroposophische Leistungen sollen nicht mehr von der GKV erstattet werden.

      Trifft: Versicherte mit Arzneimittel-, Hilfsmittel- oder Zahnersatzbedarf; nicht als laufender Beitrag im Diagramm modelliert.
      Betrifft PKV Politische Forderung

      Bürgerversicherung

      Modelle einer Bürgerversicherung werden von mehreren Parteien gefordert. Wie Bestandsverträge, Alterungsrückstellungen und Neuverträge behandelt würden, hängt von einem noch nicht beschlossenen Gesetz ab; ein Bestandsschutz darf deshalb nicht zugesichert werden.

      Trifft: Je nach Ausgestaltung Neu- und Bestandskunden unterschiedlich; nicht im Zahlenmodell enthalten.
      Betrifft PKV Stark eingeschränkt

      Rückkehr PKV → GKV ab 55

      § 6 Abs. 3a SGB V verhindert die Rückkehr, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens 55 Jahre alt, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig. Alter allein macht die Rückkehr also nicht ausnahmslos unmöglich.

      Trifft: Viele langjährig Privatversicherte ab 55; individuelle Vorversicherungszeiten sind entscheidend.
      Betrifft PKV Begrenzt das Risiko

      Entlastungsmechanismen sind keine Beitragsgarantie

      Der gesetzliche 10%-Zuschlag entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres; seine Mittel dämpfen ab 65 künftige Anpassungen. Krankentagegeld kann im Ruhestand entfallen, Alterungsrückstellungen stabilisieren Beiträge und ein BET senkt sie um den vertraglichen Betrag. Kostensteigerungen können Beiträge trotzdem weiter erhöhen.

      Trifft: Wirkung und Höhe hängen von Tarif, Versicherungsverlauf und optionalem BET ab.
      06 / Mythen & Fragen

      Was du wirklich wissen solltest über die PKV.

      Die häufigsten Sorgen, Mythen und Praxisfragen — mit Quellen, Grenzen und klar gekennzeichneten Modellannahmen. Klick auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

      „Im Alter wird die PKV unbezahlbar." — Mythos oder Realität? Teilweise Mythos

      Eine pauschale Aussage ist nicht belastbar: Langfristauswertungen hängen stark von Zeitraum, Tarifbestand und Vergleichsgröße ab. Durchschnittswerte verbergen zudem große Unterschiede zwischen einzelnen PKV-Tarifen und GKV-Kassen.

      Was stimmt: PKV-Beiträge sind nicht an das Einkommen im Ruhestand gekoppelt und können auch im Alter steigen. Alterungsrückstellungen dämpfen den altersbedingten Kostenanstieg, verhindern aber keine Anpassungen wegen höherer Leistungsausgaben oder veränderter Rechnungsgrundlagen.

      Was hilft: Der 10%-Zuschlag entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres; seine Mittel begrenzen ab 65 Anpassungen und müssen ab 80 gegebenenfalls beitragssenkend eingesetzt werden. Nicht mehr benötigtes Krankentagegeld kann entfallen. Ein optionaler BET senkt den Beitrag um den vereinbarten Betrag. Eine pauschale Entlastung in Prozent lässt sich daraus nicht ableiten.

      Quellen: PKV-Beitragskalkulation und Verbraucherzentrale; direkte Links im Quellenverzeichnis.

      Kann ich später wieder zurück in die GKV? Ab 55 stark eingeschränkt

      Bis 55: Möglich, aber nicht trivial. Du musst entweder versicherungspflichtig werden (also als Angestellter unter die JAEG fallen — derzeit 77.400 €/Jahr) oder über Umwege wie Arbeitslosigkeit (ALG I).

      Ab 55: Stark eingeschränkt, aber nicht allein wegen des Alters ausgeschlossen. § 6 Abs. 3a SGB V greift nur, wenn zusätzlich in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung bestand und mindestens die Hälfte dieser Zeit Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberufliche Selbstständigkeit vorlag.

      Wichtig: Einkommen, Beschäftigung, Vorversicherung und Status müssen gemeinsam geprüft werden. Gestaltungen nur zum Systemwechsel können rechtlich oder praktisch scheitern; eine individuelle Prüfung durch Krankenkasse oder Beratung ist nötig.

      Alltagsbedeutung: Für viele langjährig privat Versicherte bleibt ab 55 vor allem der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG; unter gesetzlichen Voraussetzungen kommen Basis- oder Standardtarif hinzu.

      Müssen meine Kinder zwingend mit in die PKV? Oft ja, aber kompliziert

      Die Regel ist tückisch: Wenn der PKV-Elternteil (1) mehr verdient als der GKV-Elternteil und (2) regelmäßig über der JAEG (2026: 6.450 €/Monat) liegt, dann sind die Kinder von der kostenlosen GKV-Familienversicherung ausgeschlossen. §10 Abs. 3 SGB V.

      Beispiel: Du verdienst als PKV-versicherter Selbstständiger 120k/Jahr. Deine Frau ist GKV-versicherte Angestellte mit 50k/Jahr. Eure Kinder können nicht beitragsfrei in ihrer GKV mitversichert werden. Die konkrete freiwillige GKV- oder PKV-Prämie muss individuell ermittelt werden.

      Wichtige Konstellationen:

      • § 10 Abs. 3 SGB V greift bei nicht miteinander verheirateten Eltern nicht; die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung müssen trotzdem erfüllt sein.
      • Wenn der GKV-Elternteil mehr verdient als der PKV-Elternteil, geht Familienversicherung.
      • Bei Beamten und Beihilfe sind Familienversicherung und Kostenerstattung vom konkreten Status und Landesrecht abhängig.

      Achtung Geburt: Die Kindernachversicherung ohne Risikozuschläge und Wartezeiten muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ab Geburt rückwirkend beantragt werden; weitere gesetzliche Voraussetzungen, etwa die Vorversicherungszeit eines Elternteils, sind zu prüfen.

      Vorleistung bei PKV: muss ich Arztrechnungen erstmal selbst zahlen? Tarif- und fallabhängig

      Theoretisch: Ja, das Prinzip der PKV ist Kostenerstattung. Du bekommst die Rechnung, zahlst sie, reichst sie bei deinem Versicherer ein, bekommst Geld zurück.

      Praktisch: Bearbeitungszeiten unterscheiden sich nach Versicherer und Fall. Bei stationären Aufenthalten kann eine direkte Abrechnung vereinbart sein; die Tarifbedingungen sind maßgeblich.

      Wann es zum Problem wird: Bei sehr großen Einzelrechnungen (Zahnersatz 5.000+ €, Operationen) und längeren Bearbeitungszeiten kann es kurzzeitig Liquidität kosten. Ein Liquiditätspuffer sollte zu Selbstbehalt, Zahlungszielen und persönlicher Finanzlage passen; eine allgemeingültige Summe gibt es nicht.

      Nebeneffekt: Du siehst die Rechnungen selbst. In der GOÄ ist der 3,5-fache Satz der regelmäßige Höchstsatz; abweichende Honorarvereinbarungen können darüber liegen und sind nicht in jedem Tarif vollständig versichert.

      Was ist die Selbstbeteiligung — und sollte ich eine haben? Hängt von dir ab

      Was es ist: Du trägst einen vertraglich festgelegten Teil deiner Gesundheitskosten selbst, bevor oder während die Versicherung leistet. Ausgestaltung und Höchstbetrag sind tarifabhängig. Im Gegenzug sinkt dein Monatsbeitrag.

      Beispielrechnung: Selbstbeteiligung 600 €/Jahr → Monatsbeitrag −50 € = 600 €/Jahr Ersparnis. Wenn du in einem Jahr nur 400 € Gesundheitskosten hast: du zahlst 400 € selbst, sparst aber 600 € am Beitrag → netto +200 €. Wenn du im Jahr 1.500 € Kosten hast: 600 € selbst + 900 € erstattet, Beitragsersparnis 600 € → netto −0 €.

      Tücke 1 — Vorsorge: Ob Vorsorgeuntersuchungen auf die Selbstbeteiligung angerechnet werden, steht in den Tarifbedingungen. Vor Abschluss prüfen.

      Tücke 2 — spätere Änderung: Eine spätere Senkung des Selbstbehalts kann als Mehrleistung gelten und eine Gesundheitsprüfung auslösen. Der Einfluss auf Beitrag und Alterungsrückstellungen ist tarifabhängig.

      Tücke 3 — Steuer: Der Basisanteil von PKV-Beiträgen ist als Vorsorgeaufwand abziehbar. Selbstbehalte sind keine Versicherungsbeiträge; sie kommen nur nach den allgemeinen Regeln für außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Deshalb immer netto vergleichen.

      Entscheidung: Vergleiche die garantierte maximale Eigenbelastung mit der tatsächlichen Beitragsersparnis nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer. Gesundheit allein ist keine verlässliche Prognose.

      Was sind Altersrückstellungen — und warum sind sie so wichtig? Zentraler Mechanismus

      Das Prinzip: Die PKV arbeitet kapitalgedeckt (im Gegensatz zur umlagefinanzierten GKV). Du zahlst in jungen Jahren mehr ein, als deine Gesundheitskosten verursachen. Die Differenz wird verzinslich angelegt und bildet die Alterungsrückstellungen deines Vertrags. Sie wirken während der gesamten Vertragskalkulation stabilisierend. Zusätzlich werden Mittel aus dem gesetzlichen 10%-Zuschlag ab 65 zur Begrenzung künftiger Anpassungen eingesetzt.

      Wichtig: Es handelt sich nicht um ein frei verfügbares persönliches Sparkonto. Die Höhe des kalkulatorischen Anteils ist tarif- und altersabhängig und kann nicht aus einem pauschalen Prozentsatz des Monatsbeitrags abgeleitet werden.

      Achtung — bei Versichererwechsel: Bei Verträgen vor 2009 wird bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen grundsätzlich kein Übertragungswert mitgegeben. Bei neueren Verträgen wird nur der gesetzlich definierte Übertragungswert bis zur Höhe des Basistarif-Anteils übertragen, nicht zwingend die gesamte Rückstellung. Beim internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (§204 VVG) bleiben alle Altersrückstellungen erhalten — daher ist das oft die bessere Strategie als Versicherer-Wechsel.

      Wichtige Fragen beim Tarifabschluss: Welche Leistungen sind garantiert, wie wurden Beiträge historisch angepasst, welche Wechseloptionen bestehen und welcher Übertragungswert wird ausgewiesen? Anbieter-Rankings ersetzen keine Prüfung des konkreten Tarifs.

      Wie war der historische Verlauf der PKV-Beiträge für ältere Menschen? Differenzierter als der Mythos

      Der Mythos: „PKV verdoppelt/verdreifacht sich im Alter."

      Die Realität: Durchschnittswerte hängen von Zeitraum und Methodik ab und sagen wenig über einen konkreten Tarif. Beitragsanpassungen erfolgen häufig unregelmäßig; mehrere stabile Jahre können von einem deutlichen Sprung abgelöst werden.

      • Tarif statt Marke: Innerhalb eines Versicherers können Tarife sehr unterschiedlich verlaufen.
      • Vergangenheit ist keine Garantie: Historische Stabilität erlaubt keine sichere Prognose.
      • Große Sprünge sind möglich: Gesetzliche Auslöseschwellen können Anpassungen zeitlich bündeln.

      Warum diese Sprünge: Eine Beitragsanpassung setzt voraus, dass maßgebliche Rechnungsgrundlagen die gesetzliche oder vertragliche Auslöseschwelle überschreiten; ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Dadurch können Anpassungen unregelmäßig und gebündelt auftreten.

      Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann entlasten, kann aber auch Leistungen oder Selbstbehalt verändern. Vorher und nachher müssen deshalb auf gleicher Leistungsbasis verglichen werden.

      Fazit: Bezahlbarkeit im Alter hängt von Tarif, Rückstellungen, künftigen Kosten, gesetzlicher Rente und eigener Vorsorge ab. Weder ein günstiger Einstieg noch ein BET beseitigt das Risiko vollständig.

      Was, wenn ich meinen Job verliere oder zahlungsunfähig werde? Gesetzliche Auffangmechanismen

      Bei Arbeitslosigkeit (ALG I): Häufig entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Befreiungen, Vorversicherungszeiten und die Sonderregeln ab 55 können das Ergebnis aber verändern. PKV, Anwartschaft und eine spätere Rückkehr müssen deshalb im Einzelfall mit Kasse und Versicherer geklärt werden.

      Bei Grundsicherung/Bürgergeld: Für privat Versicherte gelten besondere Zuschuss- und Hilfebedürftigkeitsregeln. Der konkrete Zahlbetrag hängt von Leistungsbezug, Tarif und Bescheid ab; ein pauschaler Betrag ist nicht verlässlich.

      Basistarif: Jeder Versicherer muss ihn anbieten. Der Höchstbeitrag der Krankenversicherung beträgt 2026 1.017,19 €/Monat; die private Pflegepflichtversicherung kommt hinzu. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Basistarifbeitrag. Die Leistungen sind mit der GKV vergleichbar.

      Standardtarif: Nur unter gesetzlichen Voraussetzungen für Personen mit Altverträgen vor 2009. Der Höchstbeitrag orientiert sich am allgemeinen GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag; für Ehepaare kann unter weiteren Voraussetzungen gemeinsam eine 150%-Grenze gelten.

      Praktisch: Bei Beitragsschulden kann der Vertrag in den Notlagentarif wechseln; dessen Leistungen sind im Wesentlichen auf Akutbehandlung, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft/Mutterschaft begrenzt. Versicherungsschutz bleibt bestehen, aber nicht im ursprünglichen Leistungsumfang.

      06b / PKV-Vergleich

      Passende PKV-Tarife finden.

      Unser Modellrechner zeigt dir die grobe Tendenz — für konkrete Tarife mit echten Prämien kannst du hier direkt einen unverbindlichen Vergleich starten. Das Formular ist eine Ergänzung zum Rechner, keine Versicherungsberatung.

      07 / Tarif-Auswahl

      Was ist dir im Tarif wichtig?

      Die PKV ist kein Produkt, sondern hunderte Tarife mit hunderten Detail-Unterschieden. Wähl unten aus, welche Leistungsbereiche du im Modell berücksichtigen möchtest — jede Option hat eine Erklärung mit Alltagsbeispiel. Am Ende entsteht ein Anforderungsprofil zur Orientierung (z. B. für Honorarberatung oder externe Tarifvergleiche). Es ist keine Tarif- oder Anbieterempfehlung.

      Markiert die neutrale Ausgangsstufe dieses Modells pro Leistungsbereich — keine Aussage über Marktanteile und keine Empfehlung.1

      Zahnersatz & Zahnbehandlung

      Krankenhaus-Wahlleistungen

      Ambulanter Bereich: Heilpraktiker, Psychotherapie, alternative Methoden

      Hilfsmittel: Brille, Hörgerät, Sehhilfen

      Selbstbeteiligung

      Beitragsentlastungstarif (BET) für die Rente

      Dein Anforderungsprofil

      Übersicht deiner Eingaben & gewünschter Leistungsbereiche (Modell, keine Tarifempfehlung). PKV-Beiträge sind geschätzt, GKV-Werte modelliert. Drucken oder als PDF speichern — z. B. zur Vorbereitung einer unabhängigen Beratung.

      Person
      Einkommen (Brutto/Jahr)
      Familie
      PKV-Annahmen
      Modellierte Berechnung (heute)
      Tarif-Präferenzen

      Kostenlose Rechner für einzelne Beitragsfragen

      Für eine schnelle Einzelberechnung musst du nicht den gesamten Modellrechner ausfüllen. Die Spezialtools nutzen dieselben Rechengrößen 2026 und verarbeiten Eingaben nur lokal im Browser.

      Alle kostenlosen Rechner ansehen →

      Quellen & Referenzen

      1. Ausgangsstufe (★): Die Markierung ist eine redaktionelle Voreinstellung des Modellrechners. Sie behauptet weder eine häufigste Marktwahl noch die Eignung für eine bestimmte Person. ↑ Zurück zur Tarif-Auswahl
      2. BMG: GKV-Beiträge 2026 — Beitragssätze, BBG, JAEG, Mindestbeiträge und Arbeitgeberzuschuss; abgerufen im September 2026.
      3. GKV-Spitzenverband: Rechengrößen 2026 — Familienversicherungsgrenzen 565 € / 603 €.
      4. BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung — Beitragssätze und Kinderstaffel.
      5. BMG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Reform-FAQ — Beschlussstand 10.07.2026.
      6. BMG: Wechsel zwischen GKV und PKV — Voraussetzungen einschließlich § 6 Abs. 3a SGB V.
      7. BMG: PKV-Basistarif — Höchstbeitrag und Hilfebedürftigkeit 2026.
      8. Deutsche Rentenversicherung: Zuschuss zur Krankenversicherung — 8,75% im Jahr 2026, begrenzt auf 50% des zuschussfähigen PKV-Beitrags.
      9. PKV-Verband: Beitragskalkulation, PKV-Durchschnitt 2026 und Verbraucherzentrale: Alterungsrückstellungen — Branchenmechanik und unabhängige Einordnung.
      10. BFH: Selbstbehalt in der PKV — kein Versicherungsbeitrag/Sonderausgabenabzug; außergewöhnliche Belastung nur nach allgemeinen Regeln.