Abkürzungen: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) private Krankenversicherung (PKV)
Unverbindliche Modellrechnung zur Orientierung zwischen GKV und PKV — mit passiven Einkünften, Familienkonstellation, Beitragsentwicklung bis ins Rentenalter und politischen Risikoszenarien. Keine Versicherungsberatung, keine Tarifempfehlung.
Tatsächliche PKV-Beiträge variieren stark nach Tarif, Versicherer, Eintrittsalter, Selbstbeteiligung und Gesundheitsprüfung. Der Default ist nur eine grobe, editierbare Modellschätzung. Zum Vergleich: Der PKV-Verband erwartet für 2026 im Bestand durchschnittlich rund 617 €/Monat für Erwachsene ohne Beihilfe; daraus lässt sich kein individueller Angebotspreis ableiten.
Für echte Zahlen: individuelle Angebote einholen und Leistungsbedingungen, Selbstbehalte sowie Beitragsverläufe prüfen; bei Bedarf unabhängige Verbraucher- oder Honorarberatung nutzen.
Nach Tarifrecherche eintragen — ersetzt die Schätzungen in „Stand heute“ und der Projektion. Leer lassen = Modell-Schätzung aus den Feldern oben.
Das gewählte Szenario verändert den GKV-Krankenversicherungsbeitrag bis zur Rente linear in Prozentpunkten und den PKV-Beitrag mit einer jährlichen Anpassungsrate. Es ist eine Sensitivitätsrechnung, keine Vorhersage.
Für die Rentenphase wird keine pauschale Quote des letzten Gehalts verwendet. Trage den Wert aus deiner DRV-Renteninformation ein. Ohne Rentenwert läuft die PKV-Kurve weiter; die GKV-Rentenphase bleibt mangels Beitragsgrundlage offen.
Standarddarstellung: heutige Euro bei 2% Inflation. Quellen und Datenstand: Quellen & Referenzen.
Hast du recherchierte PKV-Tarife? Trage sie oben unter „Eigene Angebotswerte“ ein (dein Beitrag, Partner, Kinder) — dann vergleicht das Modell mit deinen echten Zahlen statt nur Schätzungen.
Werbung
→ Externe PKV-Tarife vergleichen*Vergleich bei Tarifcheck24 (extern).
* Affiliate-Link — Provision für uns, keine Mehrkosten für dich.
Die Linien zeigen deinen modellierten eigenen Zahlbetrag nach Arbeitgeber- bzw. Rentenzuschuss. Das GKV-Szenario verändert den KV-Satz bis zur Rente um 2,5 Prozentpunkte; für die PKV werden 3,5% p.a. angenommen.
Wichtig: Standardmäßig werden heutige Euro gezeigt. Ohne eingetragene Bruttorente oder bei unklarem KVdR-Status endet die jeweilige GKV-Kurve vor der Rente.
Die folgenden Punkte beschreiben, welche Faktoren unter deinen Eingaben im Modell stark wirken — keine Empfehlung zum Wechsel oder Verbleib.
Beide Systeme stehen unter Reformdruck. Die Karten trennen geltende Werte, vom Bundestag beschlossene Änderungen mit geplantem Inkrafttreten und politische Szenarien. Nicht jede Änderung lässt sich im Beitragsmodell abbilden.
Der vom BMG festgelegte Durchschnitts-Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9%. Der tatsächlich erhobene, nach Mitgliedern gewichtete Durchschnitt lag Ende Juni 2026 bei 3,13%. Das neue Stabilisierungsgesetz soll weitere Anstiege ab 2027 dämpfen, garantiert aber keinen unveränderten Beitrag jeder einzelnen Kasse.
Die BBG stieg 2025 → 2026 regulär um rund 5,4% auf 5.812,50 €/Monat. Für 2027 ist nun zusätzlich zur regulären Lohnfortschreibung eine Anhebung um 300 €/Monat beschlossen; dasselbe gilt für die JAEG. Das Modell bildet diesen Sondereffekt ab 2027 ab.
Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 grundsätzlich ein Zuschlag von 2,5% auf das beitragspflichtige Einkommen des GKV-Mitglieds erhoben. Kinder bleiben beitragsfrei. Ausgenommen sind unter anderem Eltern mit einem Kind unter 12, bestimmte pflegende Angehörige sowie Partner mit voller Erwerbsminderung oder im Rentenalter.
Mit der Finanzreform werden Zuzahlungsbeträge einmalig um 50% erhöht. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss zur Regelversorgung von 60 auf 50%, mit Bonusheft von 70/75 auf 60/65%; die Härtefallregelung bleibt. Homöopathische und anthroposophische Leistungen sollen nicht mehr von der GKV erstattet werden.
Modelle einer Bürgerversicherung werden von mehreren Parteien gefordert. Wie Bestandsverträge, Alterungsrückstellungen und Neuverträge behandelt würden, hängt von einem noch nicht beschlossenen Gesetz ab; ein Bestandsschutz darf deshalb nicht zugesichert werden.
§ 6 Abs. 3a SGB V verhindert die Rückkehr, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens 55 Jahre alt, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig. Alter allein macht die Rückkehr also nicht ausnahmslos unmöglich.
Der gesetzliche 10%-Zuschlag entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres; seine Mittel dämpfen ab 65 künftige Anpassungen. Krankentagegeld kann im Ruhestand entfallen, Alterungsrückstellungen stabilisieren Beiträge und ein BET senkt sie um den vertraglichen Betrag. Kostensteigerungen können Beiträge trotzdem weiter erhöhen.
Die häufigsten Sorgen, Mythen und Praxisfragen — mit Quellen, Grenzen und klar gekennzeichneten Modellannahmen. Klick auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.
Eine pauschale Aussage ist nicht belastbar: Langfristauswertungen hängen stark von Zeitraum, Tarifbestand und Vergleichsgröße ab. Durchschnittswerte verbergen zudem große Unterschiede zwischen einzelnen PKV-Tarifen und GKV-Kassen.
Was stimmt: PKV-Beiträge sind nicht an das Einkommen im Ruhestand gekoppelt und können auch im Alter steigen. Alterungsrückstellungen dämpfen den altersbedingten Kostenanstieg, verhindern aber keine Anpassungen wegen höherer Leistungsausgaben oder veränderter Rechnungsgrundlagen.
Was hilft: Der 10%-Zuschlag entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres; seine Mittel begrenzen ab 65 Anpassungen und müssen ab 80 gegebenenfalls beitragssenkend eingesetzt werden. Nicht mehr benötigtes Krankentagegeld kann entfallen. Ein optionaler BET senkt den Beitrag um den vereinbarten Betrag. Eine pauschale Entlastung in Prozent lässt sich daraus nicht ableiten.
Quellen: PKV-Beitragskalkulation und Verbraucherzentrale; direkte Links im Quellenverzeichnis.
Bis 55: Möglich, aber nicht trivial. Du musst entweder versicherungspflichtig werden (also als Angestellter unter die JAEG fallen — derzeit 77.400 €/Jahr) oder über Umwege wie Arbeitslosigkeit (ALG I).
Ab 55: Stark eingeschränkt, aber nicht allein wegen des Alters ausgeschlossen. § 6 Abs. 3a SGB V greift nur, wenn zusätzlich in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung bestand und mindestens die Hälfte dieser Zeit Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberufliche Selbstständigkeit vorlag.
Wichtig: Einkommen, Beschäftigung, Vorversicherung und Status müssen gemeinsam geprüft werden. Gestaltungen nur zum Systemwechsel können rechtlich oder praktisch scheitern; eine individuelle Prüfung durch Krankenkasse oder Beratung ist nötig.
Alltagsbedeutung: Für viele langjährig privat Versicherte bleibt ab 55 vor allem der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG; unter gesetzlichen Voraussetzungen kommen Basis- oder Standardtarif hinzu.
Die Regel ist tückisch: Wenn der PKV-Elternteil (1) mehr verdient als der GKV-Elternteil und (2) regelmäßig über der JAEG (2026: 6.450 €/Monat) liegt, dann sind die Kinder von der kostenlosen GKV-Familienversicherung ausgeschlossen. §10 Abs. 3 SGB V.
Beispiel: Du verdienst als PKV-versicherter Selbstständiger 120k/Jahr. Deine Frau ist GKV-versicherte Angestellte mit 50k/Jahr. Eure Kinder können nicht beitragsfrei in ihrer GKV mitversichert werden. Die konkrete freiwillige GKV- oder PKV-Prämie muss individuell ermittelt werden.
Wichtige Konstellationen:
Achtung Geburt: Die Kindernachversicherung ohne Risikozuschläge und Wartezeiten muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ab Geburt rückwirkend beantragt werden; weitere gesetzliche Voraussetzungen, etwa die Vorversicherungszeit eines Elternteils, sind zu prüfen.
Theoretisch: Ja, das Prinzip der PKV ist Kostenerstattung. Du bekommst die Rechnung, zahlst sie, reichst sie bei deinem Versicherer ein, bekommst Geld zurück.
Praktisch: Bearbeitungszeiten unterscheiden sich nach Versicherer und Fall. Bei stationären Aufenthalten kann eine direkte Abrechnung vereinbart sein; die Tarifbedingungen sind maßgeblich.
Wann es zum Problem wird: Bei sehr großen Einzelrechnungen (Zahnersatz 5.000+ €, Operationen) und längeren Bearbeitungszeiten kann es kurzzeitig Liquidität kosten. Ein Liquiditätspuffer sollte zu Selbstbehalt, Zahlungszielen und persönlicher Finanzlage passen; eine allgemeingültige Summe gibt es nicht.
Nebeneffekt: Du siehst die Rechnungen selbst. In der GOÄ ist der 3,5-fache Satz der regelmäßige Höchstsatz; abweichende Honorarvereinbarungen können darüber liegen und sind nicht in jedem Tarif vollständig versichert.
Was es ist: Du trägst einen vertraglich festgelegten Teil deiner Gesundheitskosten selbst, bevor oder während die Versicherung leistet. Ausgestaltung und Höchstbetrag sind tarifabhängig. Im Gegenzug sinkt dein Monatsbeitrag.
Beispielrechnung: Selbstbeteiligung 600 €/Jahr → Monatsbeitrag −50 € = 600 €/Jahr Ersparnis. Wenn du in einem Jahr nur 400 € Gesundheitskosten hast: du zahlst 400 € selbst, sparst aber 600 € am Beitrag → netto +200 €. Wenn du im Jahr 1.500 € Kosten hast: 600 € selbst + 900 € erstattet, Beitragsersparnis 600 € → netto −0 €.
Tücke 1 — Vorsorge: Ob Vorsorgeuntersuchungen auf die Selbstbeteiligung angerechnet werden, steht in den Tarifbedingungen. Vor Abschluss prüfen.
Tücke 2 — spätere Änderung: Eine spätere Senkung des Selbstbehalts kann als Mehrleistung gelten und eine Gesundheitsprüfung auslösen. Der Einfluss auf Beitrag und Alterungsrückstellungen ist tarifabhängig.
Tücke 3 — Steuer: Der Basisanteil von PKV-Beiträgen ist als Vorsorgeaufwand abziehbar. Selbstbehalte sind keine Versicherungsbeiträge; sie kommen nur nach den allgemeinen Regeln für außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Deshalb immer netto vergleichen.
Entscheidung: Vergleiche die garantierte maximale Eigenbelastung mit der tatsächlichen Beitragsersparnis nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer. Gesundheit allein ist keine verlässliche Prognose.
Das Prinzip: Die PKV arbeitet kapitalgedeckt (im Gegensatz zur umlagefinanzierten GKV). Du zahlst in jungen Jahren mehr ein, als deine Gesundheitskosten verursachen. Die Differenz wird verzinslich angelegt und bildet die Alterungsrückstellungen deines Vertrags. Sie wirken während der gesamten Vertragskalkulation stabilisierend. Zusätzlich werden Mittel aus dem gesetzlichen 10%-Zuschlag ab 65 zur Begrenzung künftiger Anpassungen eingesetzt.
Wichtig: Es handelt sich nicht um ein frei verfügbares persönliches Sparkonto. Die Höhe des kalkulatorischen Anteils ist tarif- und altersabhängig und kann nicht aus einem pauschalen Prozentsatz des Monatsbeitrags abgeleitet werden.
Achtung — bei Versichererwechsel: Bei Verträgen vor 2009 wird bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen grundsätzlich kein Übertragungswert mitgegeben. Bei neueren Verträgen wird nur der gesetzlich definierte Übertragungswert bis zur Höhe des Basistarif-Anteils übertragen, nicht zwingend die gesamte Rückstellung. Beim internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (§204 VVG) bleiben alle Altersrückstellungen erhalten — daher ist das oft die bessere Strategie als Versicherer-Wechsel.
Wichtige Fragen beim Tarifabschluss: Welche Leistungen sind garantiert, wie wurden Beiträge historisch angepasst, welche Wechseloptionen bestehen und welcher Übertragungswert wird ausgewiesen? Anbieter-Rankings ersetzen keine Prüfung des konkreten Tarifs.
Der Mythos: „PKV verdoppelt/verdreifacht sich im Alter."
Die Realität: Durchschnittswerte hängen von Zeitraum und Methodik ab und sagen wenig über einen konkreten Tarif. Beitragsanpassungen erfolgen häufig unregelmäßig; mehrere stabile Jahre können von einem deutlichen Sprung abgelöst werden.
Warum diese Sprünge: Eine Beitragsanpassung setzt voraus, dass maßgebliche Rechnungsgrundlagen die gesetzliche oder vertragliche Auslöseschwelle überschreiten; ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Dadurch können Anpassungen unregelmäßig und gebündelt auftreten.
Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann entlasten, kann aber auch Leistungen oder Selbstbehalt verändern. Vorher und nachher müssen deshalb auf gleicher Leistungsbasis verglichen werden.
Fazit: Bezahlbarkeit im Alter hängt von Tarif, Rückstellungen, künftigen Kosten, gesetzlicher Rente und eigener Vorsorge ab. Weder ein günstiger Einstieg noch ein BET beseitigt das Risiko vollständig.
Bei Arbeitslosigkeit (ALG I): Häufig entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Befreiungen, Vorversicherungszeiten und die Sonderregeln ab 55 können das Ergebnis aber verändern. PKV, Anwartschaft und eine spätere Rückkehr müssen deshalb im Einzelfall mit Kasse und Versicherer geklärt werden.
Bei Grundsicherung/Bürgergeld: Für privat Versicherte gelten besondere Zuschuss- und Hilfebedürftigkeitsregeln. Der konkrete Zahlbetrag hängt von Leistungsbezug, Tarif und Bescheid ab; ein pauschaler Betrag ist nicht verlässlich.
Basistarif: Jeder Versicherer muss ihn anbieten. Der Höchstbeitrag der Krankenversicherung beträgt 2026 1.017,19 €/Monat; die private Pflegepflichtversicherung kommt hinzu. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Basistarifbeitrag. Die Leistungen sind mit der GKV vergleichbar.
Standardtarif: Nur unter gesetzlichen Voraussetzungen für Personen mit Altverträgen vor 2009. Der Höchstbeitrag orientiert sich am allgemeinen GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag; für Ehepaare kann unter weiteren Voraussetzungen gemeinsam eine 150%-Grenze gelten.
Praktisch: Bei Beitragsschulden kann der Vertrag in den Notlagentarif wechseln; dessen Leistungen sind im Wesentlichen auf Akutbehandlung, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft/Mutterschaft begrenzt. Versicherungsschutz bleibt bestehen, aber nicht im ursprünglichen Leistungsumfang.
Unser Modellrechner zeigt dir die grobe Tendenz — für konkrete Tarife mit echten Prämien kannst du hier direkt einen unverbindlichen Vergleich starten. Das Formular ist eine Ergänzung zum Rechner, keine Versicherungsberatung.
Die PKV ist kein Produkt, sondern hunderte Tarife mit hunderten Detail-Unterschieden. Wähl unten aus, welche Leistungsbereiche du im Modell berücksichtigen möchtest — jede Option hat eine Erklärung mit Alltagsbeispiel. Am Ende entsteht ein Anforderungsprofil zur Orientierung (z. B. für Honorarberatung oder externe Tarifvergleiche). Es ist keine Tarif- oder Anbieterempfehlung.
Markiert die neutrale Ausgangsstufe dieses Modells pro Leistungsbereich — keine Aussage über Marktanteile und keine Empfehlung.1
Übersicht deiner Eingaben & gewünschter Leistungsbereiche (Modell, keine Tarifempfehlung). PKV-Beiträge sind geschätzt, GKV-Werte modelliert. Drucken oder als PDF speichern — z. B. zur Vorbereitung einer unabhängigen Beratung.
4vor4 ist Tippgeber, nicht Versicherungsvermittler. Der folgende Vergleich wird von TARIFCHECK24 GmbH bereitgestellt und ist optisch von unserem Modellrechner getrennt.
Vergleich bei Tarifcheck24 (extern).
powered by TARIFCHECK24 GmbH
* Affiliate-Link: Mit * gekennzeichnete Links führen zu Tarifcheck24. Wenn du dort eine Anfrage stellst oder einen Vertrag abschließt, erhalten wir als Partner eine Provision vom Anbieter. Für dich entstehen beim Kauf, Vertrag oder Preis keine Nachteile. Die Ergebnisse unseres Modellrechners werden dadurch nicht beeinflusst.
Für eine unabhängige Zweitmeinung: Verbraucherzentrale oder registrierte:r Versicherungsberater:in mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO.
Für eine schnelle Einzelberechnung musst du nicht den gesamten Modellrechner ausfüllen. Die Spezialtools nutzen dieselben Rechengrößen 2026 und verarbeiten Eingaben nur lokal im Browser.