Kurzantwort

Für 2026 beträgt der offiziell bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Der tatsächlich erhobene, mitgliedergewichtete Durchschnitt lag Ende Juni bei 3,13 Prozent. Beides sind Vergleichswerte: Für deine Abrechnung zählt der Satz deiner Krankenkasse, angewendet auf beitragspflichtige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

2,9 %offizieller Referenzwert für 2026
3,13 %tatsächlicher Durchschnitt Ende Juni
kassenabhängigdein persönlicher Zusatzbeitrag

Drei Werte, die nicht verwechselt werden dürfen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent wird für bestimmte gesetzliche Berechnungen verwendet und dient als Referenz. Die Krankenkassen erheben jeweils einen eigenen Zusatzbeitrag. Aus diesen tatsächlichen Sätzen lässt sich wiederum ein mitgliedergewichteter Durchschnitt bilden; er lag Ende Juni 2026 bei 3,13 Prozent.

Ein höherer oder niedrigerer Durchschnitt ändert deinen Kassenbeitrag nicht automatisch. Prüfe den aktuellen Satz direkt bei deiner Krankenkasse.

Zusatzbeitrag in Euro berechnen

Der kleine Rechner zeigt den vollen Zusatzbeitrag und die Differenz zu einem Vergleichssatz. Für Angestellte wird die Differenz grundsätzlich hälftig geteilt.

Voller Zusatzbeitrag pro Monat
Differenz für Selbstzahler
Differenz Arbeitnehmeranteil

Verwendete Beitragsbasis:

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Wer den Zusatzbeitrag trägt

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag grundsätzlich je zur Hälfte. Freiwillig versicherte Selbstständige tragen ihn vollständig selbst. Für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner beteiligt sich die Rentenversicherung am Beitrag aus der gesetzlichen Rente.

Der GKV-Beitragsrechner verbindet Zusatzbeitrag, regulären Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherung.

Wann ein Kassenwechsel sinnvoll sein kann

Der Beitrag ist ein wichtiges Kriterium, aber nicht das einzige. Satzungsleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife, Erreichbarkeit und Genehmigungspraxis können den Unterschied im Alltag ausmachen. Vergleiche die jährliche Ersparnis mit den Leistungen, die du tatsächlich nutzt.

Keine Momentaufnahme überbewerten: Krankenkassen können ihren Zusatzbeitrag ändern. Ein kleiner Preisvorteil heute ist keine Garantie für die kommenden Jahre.

Häufige Fragen

Zahlt jeder gesetzlich Versicherte 2,9 Prozent?

Nein. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. 2,9 Prozent ist der offizielle Durchschnittswert für 2026.

Warum nennt das BMG zusätzlich 3,13 Prozent?

Das ist der Ende Juni 2026 tatsächlich erhobene, mitgliedergewichtete Durchschnitt der Kassenbeiträge.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für den Zusatzbeitrag?

Ja. Auch der Zusatzbeitrag wird nur aus beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Quellen und Prüfstand

  1. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (Werte 2026)
  2. Bundesgesundheitsministerium: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026

Redaktion: 4vor4 UG (haftungsbeschränkt)

Letzte fachliche Prüfung: 8. September 2026. Zahlen und Rechtslage können sich ändern.

Änderungsverlauf

8. September 2026: Erste Veröffentlichung dieser Fassung mit den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren offiziellen Werten und Quellen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Vor einem Systemwechsel solltest du Status, Fristen und Tarifbedingungen verbindlich prüfen.