Angestellte können 2026 grundsätzlich erst oberhalb der allgemeinen JAEG von 77.400 Euro in die PKV wechseln. Die GKV bleibt oft bei Familie und wechselndem Einkommen robust; die PKV kann bei bewusst gewähltem Tarif und langfristig stabilem Einkommen passen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an beiden Systemen nur innerhalb gesetzlicher Grenzen.
Erste Hürde: die Jahresarbeitsentgeltgrenze
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt muss die geltende JAEG überschreiten. Für 2026 beträgt sie 77.400 € beziehungsweise 6.450 € monatlich. Ein Bonus zählt nur, wenn er mit ausreichender Sicherheit regelmäßig zu erwarten ist.
Endet die Versicherungspflicht, kannst du freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Die Krankenkasse informiert über die Austrittsmöglichkeit. Die konkrete Frist sollte vor einer Kündigung bestätigt werden.
Arbeitgeberzuschuss richtig vergleichen
In der GKV werden Kranken- und Pflegebeiträge grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt; Sonderregeln gelten etwa für den Kinderlosenzuschlag und in Sachsen. In der PKV zahlt der Arbeitgeber höchstens die gesetzlich bestimmte Grenze und höchstens die Hälfte der zuschussfähigen tatsächlichen Beiträge.
Der Selbstbehalt ist kein Versicherungsbeitrag und wird nicht vom Arbeitgeber bezuschusst. Auch Beiträge für Angehörige können nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstgrenzen berücksichtigt werden.
Familie, Teilzeit und Jobwechsel
In der GKV kann die Familienversicherung wirtschaftlich entscheidend sein. In der PKV braucht jedes Familienmitglied eigenen Schutz. Sinkt das regelmäßige Gehalt durch Teilzeit oder Jobwechsel unter die JAEG, kann wieder Versicherungspflicht entstehen – die Rechtsfolge hängt aber vom Einzelfall und besonders vom Alter ab.
Eine solide Reihenfolge
- Versicherungsstatus und regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt klären.
- Familien- und Teilzeitszenario berechnen.
- Leistungsniveau definieren und vollständige PKV-Beiträge vergleichen.
- Rückkehrregeln und Alterseinkommen einplanen.
Häufige Fragen
Reicht ein Gehalt über 77.400 Euro sofort für den Wechsel?
Nicht immer sofort. Entscheidend sind das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt und der Zeitpunkt, zu dem die Versicherungspflicht endet.
Bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte jedes PKV-Tarifs?
Nein. Er zahlt höchstens die Hälfte der zuschussfähigen Beiträge und nicht mehr als den gesetzlichen Höchstzuschuss.
Wird der Selbstbehalt bezuschusst?
Nein. Der Selbstbehalt ist keine laufende Versicherungsprämie.
Quellen und Prüfstand
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (Werte 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Wechsel zwischen GKV und PKV
- Bundesgesundheitsministerium: Private Krankenversicherung – Prämien und Sozialtarife
Änderungsverlauf
8. September 2026: Erste Veröffentlichung dieser Fassung mit den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren offiziellen Werten und Quellen.